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Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Schüler (ggfs. auch Elternbeiräte u.a.) haben unter den Voraussetzungen des Sozialgesetzbuchs Siebtes Buch (SGB VII) gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Dieser greift nicht erst nach einem Unfallereignis, sondern umfasst z.B. auch Maßnahmen der Unfallprävention.

Gemeinde Lenting

Öffnungszeiten

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15:00 Uhr - 17:30 Uhr
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Rathausplatz 1
85101 Lenting

Postanschrift

Postfach 1162
85099 Lenting