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Erbwaffen; Anzeige des Einbaus eines Blockiersystems

Wenn Sie Ihre geerbten Waffen blockieren lassen müssen, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Ansprechpartner - Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sachgebiet 34 - Waffen-, Jagd- und Fischereirecht

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