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Sie können in Deutschland als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler grundsätzlich nur aufgenommen werden, wenn Sie Ihr Aussiedlungsgebiet im Rahmen des Aufnahmeverfahrens verlassen. Beachten Sie, dass Sie den Antrag grundsätzlich aus dem Aussiedlungsgebiet stellen müssen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Um als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler in Deutschland aufgenommen zu werden, müssen Sie grundsätzlich einen Antrag aus dem Aussiedlungsgebiet stellen. Den Antrag müssen Sie vor der Ausreise nach Deutschland schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) einreichen. Wenn Sie einen Aufnahmebescheid erhalten, müssen Sie vor der Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Ihre Ausreise in das Bundesgebiet müssen Sie selbst organisieren und bezahlen.
Familienangehörige
Auf Ihren Antrag können Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte, Ihre Kinder, Enkelkinder oder Urenkelkinder in den Aufnahmebescheid einbezogen werden und gemeinsam mit Ihnen im Rahmen des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens einreisen.
Diese Personen müssen, wenn sie volljährig sind, also ab einem Alter von 18 Jahren, Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen.
Der Antrag auf Einbeziehung Ihrer Ehegattin oder Ihres Ehegatten in den Aufnahmebescheid kann nur genehmigt werden, wenn die Ehe seit mindestens 3 Jahren besteht.
Werden Ihre Familienangehörigen in den Aufnahmebescheid einbezogen, können diese nach Erhalt eines Visums gemeinsam mit Ihnen im Rahmen des Spätaussiedleraufnahmeverfahrens einreisen.
Sie können die Einbeziehung Ihrer im Herkunftsgebiet verbliebenen Familienangehörigen auch noch nach Ihrer eigenen Ausreise gesondert beantragen.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ihre Familienangehörigen (Ehepartnerin und Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder) müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte sowie Ihre volljährigen Kinder verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache entsprechend dem Niveau A 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:
Beschaffenheit der Unterlagen und Dokumente:
Bitte beachten Sie die Hinweise zur Beschaffenheit der einzureichenden Dokumente auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes im Bereich Spätaussiedler. Den Link finden Sie unter "Weiterführende Informationen".
Den Antrag auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz können Sie schriftlich oder online stellen.
Schriftliche Antragstellung:
Online-Antragstellung:
Wenn Ihr Antrag bewilligt wird:
Es fallen keine Kosten an.
Die Verfahrensdauer beträgt mehrere Monate bis mehrere Jahre und ist unter anderem abhängig von der Mitwirkung und den Sprachkenntnissen der antragstellenden Person.
Die Anerkennung von Zeugnissen und Befähigungsnachweisen von Spätaussiedlern in Bayern für die Agrarberufe ohne Ausbildungsgänge im Hochschulbereich muss beantragt werden.
Wenn Sie Spätaussiedler sind und einen Berufsbildungsabschluss in der Industrie, im Handel oder im Dienstleistungsgewerbe haben, kann Ihr Zeugnis oder Befähigungsnachweis der Berufsausbildung unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.
Der Freistaat nimmt nach Bayern zugewiesene Spätaussiedler/Spätaussiedlerinnen und jüdische Emigranten/Emigrantinnen auf, verteilt diese und bringt sie vorläufig unter.