Logo Bayernportal
- kein Ort -

Ultraleichtfluggerät; Beantragung der Zulassung

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Ultraleichtfluggerät besitzen, müssen Sie es unter bestimmten Umständen registrieren lassen.

Formulare

Für Sie zuständig

Für die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen wählen Sie über „Ort auswählen" einen Ort aus.
Stilisiertes Bild eines Hauses
Deutscher Aero Club e.V.
Mehr zur Behörde
Stilisiertes Bild eines Hauses
Deutscher Ultraleichtflugverband e.V.
Mehr zur Behörde

Leistungsdetails

Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber gespeichert. Für Luftsportgeräte mit Zulassungspflicht, müssen Sie ein Kennzeichen beantragen, um damit fliegen zu dürfen. Ihr Luftsportgerät wird in diesem Fall von den beauftragten Luftsportverbänden für Sie im Luftsportgeräteverzeichnis registriert. 

Zu den Luftsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragsschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 kg. 

Gespeichert werden personenbezogene Daten wie zum Beispiel Name und Adresse des Besitzers sowie technische Daten wie zum Beispiel die

  • Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
  • Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
  • die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.

Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt

  • für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
  • zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
  • zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.

Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitzuführen.

keine

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei erstmaliger Zulassung: 

    • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung
    • Nachweis des Eigentumserwerbs an dem Luftfahrzeug
    • Nachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
    • Versicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter 
    • Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen war
    • Frequenzzuteilung gemäß § 55 des Telekommunikationsgesetz 
    • Lärmzeugnis
    • Bei Zulassung durch einen Vertreter: Vollmacht des Eigentümers im Original

Die Eintragung oder Änderung ihrer Daten im Luftportgeräteverzeichnis müssen schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen. 

  • Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite der beauftragten Luftsportverbände aus und füllen Sie es vollständig aus. 
  • Senden Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen entweder 
    • per Post oder 
    • per E-Mail an die Adresse an Ihren zuständigen Luftsportverbands.
  • Sofern Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie per Post eine Eintragungsbescheinigung.

  • Eintragung ins Flugsportgeräteverzeichnis: EUR 80,00
  • Änderung der Eintragung: EUR 25,00

keine

5 Tage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.

Stand: 03.11.2024
Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium für Digitales und Verkehr