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Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen längere tägliche Arbeitszeiten für Mitarbeitende in kontinuierlichen Schichtbetrieben, Bau- und Montagestellen beantragen.
Die tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer ist nach § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) auf maximal 10 Stunden begrenzt. Für folgende Fälle kann ein Antrag auf längere tägliche Arbeitszeiten für Arbeitnehmer gestellt werden, sofern diesbezüglich nicht bereits tarifliche Regelungen für das Unternehmen gelten:
Unter "kontinuierlichen Schichtbetrieben" sind solche Betriebe zu verstehen, in denen in Wechselschichten rund um die Uhr gearbeitet wird. Wesentlich ist, dass Schichtarbeit kontinuierlich geleistet wird, d. h., dass der gesamte Zeitraum mehrerer aufeinander folgender Werktage bzw. Arbeitstage (teilkontinuierlich) oder sogar aller Wochentage (vollkontinuierlich) für Schichtarbeit genutzt wird.
Kostenrahmen: 50 bis 10.000 EUR
Die Kosten hängen von der Dauer der Genehmigung und von der Anzahl der betroffenen Personen ab.
In der Regel ein bis vier Wochen ab Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen.
Auf Antrag kann für Beschäftigte eines Saison- bzw. Kampagnenbetriebs eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit für die Zeit der Saison oder Kampagne bis auf maximal zwölf Stunden täglich an einzelnen Tagen bewilligt werden.
Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen überwachen, ob das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird und bewilligen in Ausnahmefällen u. a. Sonn- und Feiertagsarbeit, sowie im Einzelfall die Erhöhung der maximal zulässigen Arbeitszeit bei entsprechendem Ausgleich.