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Sie können sich als Ärztin oder Arzt im Öffentlichen Gesundheitsdienst bewerben.
Sie sind überwiegend in folgenden Bereichen tätig:
Die Ärztinnen und Ärzte im staatlichen Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) sind vorwiegend in der Gesundheitsverwaltung eines Landratsamts beschäftigt. Die Einstellung erfolgt zunächst im Arbeitnehmerverhältnis. Führungspositionen innerhalb der Gesundheitsverwaltung und die Verbeamtung erfordern grundsätzlich die erfolgreiche Teilnahme am Amtsarztlehrgang. Dieser bildet einen Teil der Ausbildung zum Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen und wird jährlich durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit angeboten. Der Amtsarztlehrgang dauert mindestens sechs Monate und kann sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit belegt werden.
Nach dem Absolvieren des Amtsarztlehrgangs ist bei Vorliegen der weiteren beamtenrechtlichen Voraussetzungen die Übernahme in ein Beamtenverhältnis (je nach persönlichem Werdegang in A13/A14) vorgesehen.
Einstellungsvoraussetzungen:
Zusätzliche Voraussetzungen für die Einstellung bzw. Übernahme in das Beamtenverhältnis sind insbesondere:
Es gibt in Bayern 71 staatliche Gesundheitsämter (als Teil der Landratsämter) und 5 kommunale Gesundheitsämter (bei der Landeshauptstadt München sowie den Städten Nürnberg, Augsburg, Ingolstadt und Memmingen). Für die Einstellung bei den 71 Landratsämtern ist das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Regierungen zuständig.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an die Regierung(en), in deren Zuständigkeitsbereich (Regierungsbezirk) Sie eingestellt werden wollen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, bei welchen Landratsämtern aktuell Stellen zu besetzen sind. Falls Sie an einer Einstellung bei einem kommunalen Gesundheitsamt interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.
keine
Bewerbungsfrist: fortlaufend
In Bayern sind im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Fachkräfte der Sozialmedizin tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
In Bayern sind im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Hygienekontrolleure und Hygienekontrolleurinnen tätig. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig.
In Bayern werden im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt. Für die Einstellung bei den Landratsämtern sind die Regierungen und für die Einstellung bei einer kreisfreien Stadt ist die jeweilige Stadtverwaltung zuständig .