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Wirtschaftsakteure dürfen nur sichere Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern und Beschäftigten.
Um sicherzustellen, dass nur sichere Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände in Verkehr gebracht werden (d. h. in den Handel gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben wahr.
Die Gewerbeaufsicht
Wenn Sie Fragen zu Anforderungen an Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Explosivstoff oder pyrotechnischer Gegenstand die vorgeschriebenen Anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung der Oberpfalz wenden.