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Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.
und
13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Postfach
90744 Fürth