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Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.
Ringstr. 4-7
84347 Pfarrkirchen
Postfach 1257
84342 Pfarrkirchen