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Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.
und
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
Postfach 1311
94075 Freyung