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Schießsport; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche

Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.

Landratsamt Straubing-Bogen

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Öffnungszeiten

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Schalterschluss in der Zulassungsstelle ist eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeit.

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94315 Straubing

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