Logo Bayernportal

Schießsport; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche

Wenn Ihr Kind jünger als 12 Jahre und schießsportlich begabt ist, dann müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn es auf Schießstätten schießen möchte.

Landratsamt Deggendorf

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di
07:30 Uhr - 12:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do
07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr
07:30 Uhr - 12:00 Uhr

Aktuell nur nach Terminvereinbarung

Hausanschrift

Herrenstr. 18
94469 Deggendorf

Postanschrift

Postfach 1555
94455 Deggendorf