Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Hauptstraße 24
92339 Beilngries
Hauptstraße 24
92339 Beilngries
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
ggf. Aufenthaltstitel
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
Sie müssen die Fortführung bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat. Der Antrag kann bereits vor Untersagung gestellt werden; die Erlaubnis zur Stellvertretung wird aber frühestens gleichzeitig mit der Untersagung ausgesprochen.
je Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/16)
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.