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Pflegstr. 2
86609 Donauwörth
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Schloßstr. 36
86732 Oettingen i.Bay.
Schloßstr. 36
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Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
ggf. Aufenthaltstitel
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
Sie müssen die Fortführung bei bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat.