Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Rathausplatz 1
86807 Buchloe
Postfach 240
86802 Buchloe
Schwabenstr. 11
87616 Marktoberdorf
Postfach 1255
87610 Marktoberdorf
Wenn Ihnen die Erlaubnis zum Betreiben eines erlaubnispflichtigen Gewerbes wegen Unzuverlässigkeit entzogen wurde, kann die zuständige Behörde auf Ihren Antrag gestatten, den Gewerbebetrieb durch einen Stellvertreter fortzuführen, der die Gewähr für eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes bietet.
Der Stellvertreter muss den für das entsprechende Gewerbe vorgeschriebenen Erfordernissen genügen.
Die Gestattung kann befristet und mit Nebenbestimmungen erteilt werden.
Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild (entfällt bei elektronischer Antragstellung).
ggf. Aufenthaltstitel
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
Die Auskunft darf nicht älter als drei Monate sein.
Sie müssen die Fortführung bei der Behörde schriftlich beantragen, die die Erlaubnis erteilt hat. Der Antrag kann bereits vor Untersagung gestellt werden; die Erlaubnis zur Stellvertretung wird aber frühestens gleichzeitig mit der Untersagung ausgesprochen.
je Aufwand: 25 bis 250 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/16)
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Die Gestattung muss jedoch vorliegen, bevor die Stellvertretung aufgenommen werden darf.