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Wenn Sie im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit einen Unfall oder eine Krankheit haben, bezahlt die gesetzliche Unfallversicherung die medizinische Behandlung.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt sowohl Krankenhauskosten als auch die Kosten in Einrichtungen der Rehabilitation.
Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Kosten für Ihre Behandlung direkt mit Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab. Dies gilt für ambulante sowie für stationäre Behandlungen.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bezahlen Ihre stationäre Behandlung, wenn diese medizinisch notwendig ist. Ihre Behandlung kann voll- oder teilstationär sein. Sie umfasst alle Leistungen, die in Ihrem Fall für die medizinische Versorgung notwendig sind. Dazu kann insbesondere Folgendes gehören:
Sie können Gesundheitsschäden erleiden, für die wegen ihrer Art oder Schwere eine besondere unfallmedizinische stationäre Behandlung nötig ist. In solchen Fällen werden Sie in besonderen Einrichtungen behandelt.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie für Ihre Behandlung keinen Eigenanteil zahlen.
- Sie hatten einen anerkannten Arbeits-, Schul- oder Wegeunfall.
- Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen. Eine Ausnahme ist gegebenenfalls der Zahlungsnachweis des Eigenanteils.
Das Krankenhaus oder die Rehabilitationseinrichtung rechnet die Behandlungskosten direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab.
Sollten Ihnen im Zusammenhang mit der Behandlung Kosten entstanden sein (Eigenanteil), können Sie diese bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zurückfordern.
Reichen Sie dazu die Belege bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse online oder formlos per Post ein.
Online-Dienst:
Online-Dienst Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:
Nachricht per Post:
Für Sie fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
If you require treatment as a result of an accident at work or commuting accident or a recognized occupational disease, your employer's liability insurance association or accident insurance fund will cover the costs of medicines and dressings for medical treatment.
People with health insurance are entitled to a supply of pharmacy-only medicines and bandages.
People with statutory health insurance are entitled to medical treatment.
Do you need medical or dental treatment due to an accident at work or an occupational disease? Then the statutory accident insurance will cover the costs.
You can apply to your health insurance fund to cover the costs of stress testing and occupational therapy if no other social insurance agency is responsible.
As an insured person, you are entitled to hospital treatment. Treatment is provided on a full inpatient basis if the treatment objective cannot be achieved by partial, pre-hospital or post-hospital treatment or outpatient treatment including home nursing care.
You can access psychotherapeutic services after an accident at work or occupational disease via the psychotherapist procedure of the statutory accident insurance.