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Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.
und
13:30 Uhr - 16:00 Uhrund
13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Ringstr. 4 - 7
84347 Pfarrkirchen
Postfach 1257
84342 Pfarrkirchen