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Für Investitionen für Bau- und Sanierungsvorhaben in und an Tierheimen (Nr. 2.1 FöR-TH)
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Für Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung sowie im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren und Vorhaben zur Eindämmung der Anzahl herrenloser Hauskatzen (Nrn. 2.2, 2.3 und 2.4)
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Zweck der Zuwendungen ist die Förderung von
Die Unterbringung in bayerischen Tierheimen soll gefördert werden durch:
Weiterhin werden Ausgaben für Ausrüstung und Ausstattung von Tierheimen mit Geräten und Materialien, die für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind (außer Verbrauchsmaterialien und Tierarzneimittel), gefördert, außerdem laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Vermittlung von Heimtieren an Privathaushalte durch Tierheime in Bayern sowie Kastrationen von herrenlosen Hauskatzen.
Zuwendungsempfänger sind gemeinnützige Träger von in Bayern gelegenen Tierheimen sowie bayerische Kommunen oder rechtsfähige kommunale Zusammenschlüsse als Träger eines Tierheims.
Zuwendungsempfänger bei Vorhaben nach Nr. 2.4 sind ferner auf Dauer angelegte gemeinnützige Tierschutzorganisationen mit Sitz in Bayern.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die zur Durchführung des zu fördernden Vorhabens erforderlich sind.
Die Art der Zuwendung ist abhängig vom Vorhaben:
Die Höhe ist abhängig vom Vorhaben:
Weiterführende Informationen finden Sie in der Richtlinie (Link siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Im Einzelfall kann die Bewilligungsbehörde auf die Vorlage einzelner Unterlagen verzichten oder weitere Unterlagen anfordern.
Der Antrag ist bei der Regierung von Oberfranken einzureichen.
Die Regierung von Oberfranken prüft die Fördervoraussetzungen unter besonderer Berücksichtigung der Belange des Tierschutzes, holt ggf. erforderliche Stellungnahmen von Fachbehörden, insbesondere der zuständigen Veterinärbehörde, ein und entscheidet über den Antrag mit Zuwendungsbescheid.
Anträge können im gesamten laufenden Kalenderjahr gestellt werden.
Falls die Haushaltsmittel für das laufende Kalenderjahr ausgeschöpft sind, müssen danach gestellte Anträge abgelehnt werden. Diese können im darauffolgenden Jahr neu gestellt werden.
Pro Antragsteller kann für Bau- und Sanierungsvorhaben sowie für Vermittlungstätigkeiten nur ein Förderantrag pro Kalenderjahr bewilligt werden.
Einhaltung der Zweckbindungsfrist bei Bau- und Sanierungsvorhaben sowie für Ausrüstung und Ausstattungsgegenstände.