Logo Bayernportal

Fachschule; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Aufnahme von Härtefällen

Die Voraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen sind in der Fachschulordnung geregelt. Sollten die Voraussetzungen nicht vorliegen, so kann die Schulaufsichtsbehörde in Härtefällen Ausnahmen für die Aufnahme in zweijährige Fachschulen genehmigen.

Regierung von Unterfranken

Gewerblich-technische und kaufm. berufliche Schulen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do
8:30 Uhr - 11:30 Uhr

und

13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
8:30 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg