Logo Bayernportal

Fachschule; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Aufnahme von Härtefällen

Die Voraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen sind in der Fachschulordnung geregelt. Sollten die Voraussetzungen nicht vorliegen, so kann die Schulaufsichtsbehörde in Härtefällen Ausnahmen für die Aufnahme in zweijährige Fachschulen genehmigen.

Regierung der Oberpfalz

Sachgebiet 42.2 - Berufliche Schulen II -Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft-

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 13:00 Uhr

Um Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Regierung der Oberpfalz vorrangig um individuelle Terminvereinbarungen

Hausanschrift

Emmeramsplatz 8
93047 Regensburg

Postanschrift

93039 Regensburg