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Heime für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit Behinderung; Beratung oder Einreichung einer Beschwerde

Die in Heimen betreuten Kinder und Jugendlichen, Angehörige, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtungen sowie die Einrichtungsträger und -leitungen können sich bei Beschwerden oder Fragen an die Heimberatungs- und Heimbeschwerdestellen der Regierungen wenden.

Für Sie zuständig

Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend

Regierung von Oberfranken

Hausanschrift

Wittelsbacherring 3
95444 Bayreuth

Briefanschrift: Regierung von Oberfranken, Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth

Postanschrift

Postfach 110165

95420 Bayreuth

Telefon

+49 921 604-0

Leistungsdetails

Zur weiteren Stärkung der Partizipation und des Wohls von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, die in stationären Einrichtungen leben, hat das Bayerische Staatsministerium für Arbeit, Familie und Soziales bei den Regierungen Heimberatungs- und Heimbeschwerdestellen geschaffen.

Diese stehen den minderjährigen und jungen volljährigen Bewohnerinnen und Bewohnern, deren Personensorgeberechtigten, aber auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtungen sowie den Einrichtungsträgern und Einrichtungsleitungen bei Fragen zur Qualität sowie bei allen Beschwerden die Einrichtung betreffend zur Verfügung.

Stand: 30.08.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales