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Straßenbeleuchtung; Meldung von defekten Straßenlampen

Gemeinden haben zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung innerorts nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten (...), wenn das dringend erforderlich ist und nicht andere aufgrund sonstiger Rechtsvorschriften hierzu verpflichtet sind.

Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe

12 Bau- und Ordnungsamt

Öffnungszeiten

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Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:45 Uhr - 16:00 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

und

13:45 Uhr - 17:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
+ nach Vereinbarung
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87538 Fischen i.Allgäu

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