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Gemeinden und Landratsämter können Medien, wie Bücher, Zeitschriften, Hörbücher oder DVDs verleihen.
Schloßgraben 3
92224 Amberg
Postfach 1754
92207 Amberg
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Am Rathaus 1
92259 Neukirchen b.Sulzbach-Rosenberg
Kreisbibliotheken, Kreisbüchereien, Gemeindebüchereien, Gemeindebibliotheken, Stadtbüchereien oder Stadtbibliothek können attraktive Angebote an Büchern, Hörbüchern, CDs, DVDs, Zeitungen, Zeitschriften und vieles mehr anbieten.
Informationen über den Medienbestand, die Leihgebühren oder die Öffnungszeiten erhalten Sie vor Ort oder - soweit vorhanden - auf der Internetseite der Bibliothek oder Bücherei.
Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.