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Gemeinden und Landratsämter können Medien, wie Bücher, Zeitschriften, Hörbücher oder DVDs verleihen.
Bahnhofstraße 31
83064 Raubling
Bahnhofstraße 31
83064 Raubling
Wittelsbacherstraße 53
83022 Rosenheim
Postfach 100465
83004 Rosenheim
Kreisbibliotheken, Kreisbüchereien, Gemeindebüchereien, Gemeindebibliotheken, Stadtbüchereien oder Stadtbibliothek können attraktive Angebote an Büchern, Hörbüchern, CDs, DVDs, Zeitungen, Zeitschriften und vieles mehr anbieten.
Informationen über den Medienbestand, die Leihgebühren oder die Öffnungszeiten erhalten Sie vor Ort oder - soweit vorhanden - auf der Internetseite der Bibliothek oder Bücherei.
Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.