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Gemeinden und Landratsämter können Medien, wie Bücher, Zeitschriften, Hörbücher oder DVDs verleihen.
Marienplatz 42
92676 Eschenbach i.d.OPf.
Postfach 1260
92672 Eschenbach i.d.OPf.
Stadtplatz 38
92660 Neustadt a.d.Waldnaab
Postfach 1260
92657 Neustadt a.d.Waldnaab
Kreisbibliotheken, Kreisbüchereien, Gemeindebüchereien, Gemeindebibliotheken, Stadtbüchereien oder Stadtbibliothek können attraktive Angebote an Büchern, Hörbüchern, CDs, DVDs, Zeitungen, Zeitschriften und vieles mehr anbieten.
Informationen über den Medienbestand, die Leihgebühren oder die Öffnungszeiten erhalten Sie vor Ort oder - soweit vorhanden - auf der Internetseite der Bibliothek oder Bücherei.
Eine Benutzerordnung enthält die Vorschriften zur Benutzung einer kommunalen Bibliothek oder Bücherei (z. B. Gemeindebücherei, Gemeindebibliothek, Stadtbücherei oder Stadtbibliothek). Sie kann von Städten und Gemeinden, die diese unterhalten, erlassen werden.