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Die Steuerverwaltung stellt Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten zur Verfügung.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Kirchplatz 11
82398 Polling
Kirchplatz 11
82398 Polling
Hofstr. 23
82362 Weilheim i.OB
Postfach 1264
82352 Weilheim i.OB
Rentamtstr. 1
86956 Schongau
82360 Weilheim i.OB
Vordrucke für die Steuererklärung liegen bei den Finanzämtern zur Abholung bereit.
Die Steuervordrucke können auch im Internet abgerufen werden (siehe unter "Formulare"). Die Internetformulare können nicht per E-Mail von Ihrem Finanzamt angenommen werden. Bitte drucken Sie die Formulare aus und versenden Sie diese als Brief an das für Sie zuständige Finanzamt.
Eine elektronische Übermittlung ist nur unter Verwendung von ELSTER möglich (siehe "Verwandte Themen" - "Steuererklärung; Elektronische Übermittlung").
Die für das Lohnsteuer-Abzugsverfahren maßgebenden Merkmale werden den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Sie können diese Merkmale für bestimmte Arbeitgeber freigeben oder sperren lassen.
Sie können bereits beim Lohnsteuerabzug Steuern sparen, wenn Sie Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen werden, vorab als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) bilden lassen.
Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.