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Die Steuerverwaltung stellt Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten zur Verfügung.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Wittelsbacherstr. 25
83022 Rosenheim
Postfach 100255
83002 Rosenheim
Gollenshausener Str. 1
83254 Breitbrunn a.Chiemsee
Gollenshausener Str. 1
83254 Breitbrunn a.Chiemsee
Rosenheimer Str. 16
83512 Wasserburg a.Inn
Postfach 1280
83502 Wasserburg a.Inn
Vordrucke für die Steuererklärung liegen bei den Finanzämtern zur Abholung bereit.
Die Steuervordrucke können auch im Internet abgerufen werden (siehe unter "Formulare"). Die Internetformulare können nicht per E-Mail von Ihrem Finanzamt angenommen werden. Bitte drucken Sie die Formulare aus und versenden Sie diese als Brief an das für Sie zuständige Finanzamt.
Eine elektronische Übermittlung ist nur unter Verwendung von ELSTER möglich (siehe "Verwandte Themen" - "Steuererklärung; Elektronische Übermittlung").
Die für das Lohnsteuer-Abzugsverfahren maßgebenden Merkmale werden den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Sie können diese Merkmale für bestimmte Arbeitgeber freigeben oder sperren lassen.
Sie können bereits beim Lohnsteuerabzug Steuern sparen, wenn Sie Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen werden, vorab als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) bilden lassen.
Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.