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Steuererklärung; Bereitstellung von Vordrucken

Die Steuerverwaltung stellt Formulare und Ausfüllanleitungen für die Steuererklärung und Vordrucke für weitere steuerliche Angelegenheiten zur Verfügung.

Formulare

Für Sie zuständig

Leistungsdetails

Vordrucke für die Steuererklärung liegen bei den Finanzämtern zur Abholung bereit.

Die Steuervordrucke können auch im Internet abgerufen werden (siehe unter "Formulare"). Die Internetformulare können nicht per E-Mail von Ihrem Finanzamt angenommen werden. Bitte drucken Sie die Formulare aus und versenden Sie diese als Brief an das für Sie zuständige Finanzamt.

Eine elektronische Übermittlung ist nur unter Verwendung von ELSTER möglich (siehe "Verwandte Themen" - "Steuererklärung; Elektronische Übermittlung").

  • Lohnsteuerabzugsmerkmale; Auskunft, Freischaltung und Sperrung

    Die für das Lohnsteuer-Abzugsverfahren maßgebenden Merkmale werden den Arbeitgebern zum elektronischen Abruf bereitgestellt. Sie können diese Merkmale für bestimmte Arbeitgeber freigeben oder sperren lassen.

  • Lohnsteuerfreibetrag; Beantragung

    Sie können bereits beim Lohnsteuerabzug Steuern sparen, wenn Sie Aufwendungen, die im Kalenderjahr voraussichtlich entstehen werden, vorab als Freibetrag in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM) bilden lassen.

  • Steuererklärung; Elektronische Übermittlung
    Steuererklärungen (z. B. Einkommensteuer-, Umsatzsteuer- und Gewerbesteuererklärungen) können elektronisch an die Steuerverwaltung übermittelt werden.
  • Steuerliche Identifikationsnummer; Beantragung

    Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Sie können diese bei Verlust online neu anfordern.

  • Steuern; Informationen
    Auf den Internetseiten der Steuerverwaltung finden Sie Informationen zu diversen Steuerthemen.
Stand: 30.06.2024
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat