Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Bier nachweislich versteuert wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Biersteuer erhalten.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Eine Entlastung von der Biersteuer ist möglich, wenn das Bier nachweislich versteuert wurde, aber später für einen anderen Zweck genutzt wird, der eine Entlastung rechtfertigt.
Entlastungen sind in den folgenden Fällen möglich:
Eine Entlastung bei der Steuer kann bedeuten:
Die Steuerentlastung können Sie per Post oder online beantragen:
Steuerentlastung per Post einreichen:
Mit Ihrer Erlaubnis erhalten Sie eine Verbrauchsteuernummer als zertifizierter Versender. Die Lieferung muss mit einem vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokument (v-e-VD) im IT-Verfahren EMCS erfolgen. Das EMCS (Excise Movement and Control System) ist ein EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für verbrauchsteuerpflichtige Waren. Dafür benötigen Sie Ihre Verbrauchsteuernummer als zertifizierter Versender. Gehen Sie wie folgt vor:
Erklärung online einreichen:
Zuständig ist das Hauptzollamt, von dessen Bezirk aus Sie Ihr Unternehmen betreiben oder, falls Sie kein Unternehmen betreiben, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Wird Ihr Unternehmen von einem Ort außerhalb Deutschlands betrieben oder haben Sie keinen Wohnsitz in Deutschland, ist das Hauptzollamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie erstmalig steuerlich in Erscheinung treten.
Es fallen keine Kosten für Sie an.
7. Tag des auf die Entstehung der Biersteuer folgenden Monats.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie Ihrem Steuerbescheid entnehmen.
Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken mit versteuerten oder unversteuerten Bierprodukten umgehen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Dazu zählt unter anderem das Herstellen, Verarbeiten, Lagern, Versenden oder Empfangen.
Wenn Sie unversteuertes Bier befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem EMCS.
Wenn Sie Bier oder Biermischgetränke herstellen oder einführen, müssen Sie Biersteuer bezahlen.