Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Fachpraktikern/Fachpraktikerinnen Hauswirtschaft bei der zuständigen Regierung beantragen.
Zur Sicherung der Ausbildungsqualität und zum Schutz der jungen Auszubildenden darf die Ausbildung zum Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft nur durch fachlich und persönlich geeignete Ausbilder/Ausbilderinnen durchgeführt werden.
Die Prüfung der Eignung erfolgt durch die zuständige Regierung.
Die staatliche Anerkennung wird erteilt, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind:
Interessierte Personen werden gebeten, sich im Vorfeld entweder mit dem örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten oder mit dem Sachgebiet 61 der zuständigen Regierung telefonisch oder per E-Mail in Verbindung zu setzen.
Eine Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen sowie das Antragsformular erhalten Sie nach einer Beratung von der zuständigen Regierung.
keine
keine
Sie können die Prüfung der Eignung einer Ausbildungsstätte für Fachpraktiker/Fachpraktikerinnen Hauswirtschaft bei der zuständigen Regierung beantragen.
Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Regierung beantragen.
Sie müssen die Zulassung zur Abschlussprüfung im Beruf Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft bei der zuständigen Regierung beantragen.
Sie müssen die Prüfung der Eignung von Personen für die Ausbildung von Hauswirtschaftern/Hauswirtschafterinnen bei der zuständigen Regierung beantragen.