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Wenn Sie zu gewerblichen Zwecken mit versteuerten oder unversteuerten Bierprodukten umgehen, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis. Dazu zählt unter anderem das Herstellen, Verarbeiten, Lagern, Versenden oder Empfangen.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular unter Verwendung Ihres Nutzerkontos mit Anmeldung über die elektronische Ausweisfunktion oder das ELSTER-Zertifikat) oder handschriftlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Prinzregentenplatz 3
86150 Augsburg
Postfach 101765
86007 Augsburg
Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt
Postfach 4150
97409 Schweinfurt
Vor der Erteilung einer Erlaubnis prüft das örtliche zuständige Hauptzollamt, ob bestimmte Anforderungen erfüllt sind, zum Beispiel im Hinblick
Die Prüfung kann sich auf Ihre Person beziehen – beispielsweise als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer oder auf andere, für die Steuer relevante Personen in Ihrem Betrieb.
Je nach Konstellation benötigen Sie eine der folgenden Erlaubnisse:
Die Erlaubnis zum Umgang mit unversteuerten Biererzeugnissen erhalten Sie in der Regel nur wenn Sie ein Gewerbe betreiben
Für sämtliche Erlaubnisse muss eine steuerliche Zuverlässigkeit vorliegen. Darüber hinaus müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für die Erlaubnis als “Steuerlagerinhaber“:
Für die Erlaubnis als “registrierter Empfänger“ für nicht nur gelegentlichen Empfang:
Für die Erlaubnis als “registrierter Empfänger zum einmaligen Empfang“:
Für die Erlaubnis als “registrierter Versender“:
Für die Erlaubnis als “zertifizierter Empfänger“ für den nicht nur gelegentlichen Empfang:
Für die Erlaubnis als “zertifizierter Empfänger“ für den Empfang im Einzelfall:
Für die Erlaubnis als “zertifizierter Versender“:
Für die Erlaubnis als “Steuervertreter eines Versandhändlers“:
Für die Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung:
In der Regel benötigen Sie für Ihre entsprechende Art der Erlaubnis folgende Unterlagen jeweils 2-fach:
Darüber hinaus benötigen Sie folgende Unterlagen für Ihre entsprechende Art der Erlaubnis jeweils 2-fach:
Für die Erlaubnis als “Steuerlagerinhaber“:
Für die Erlaubnis als “registrierter Empfänger“:
Für die Erlaubnis als “registrierter Empfänger“ im Einzelfall:
Für die Erlaubnis als “registrierter Versender“:
Für die Erlaubnis als “zertifizierter Empfänger“:
Für die Erlaubnis als „zertifizierter Versender“:
Für die Erlaubnis als “Versandhändler“ mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat:
Für die Erlaubnis als „Steuervertreter eines Versandhändlers“:
Für die Erlaubnis als “Verwender“:
Die Erlaubnis müssen Sie online über das Zoll-Portal oder per Post beantragen:
Antrag im Zoll-Portal:
Antrag per Post:
Es fallen keine Kosten an. Unter Umständen müssen Sie eine Sicherheit hinterlegen, die abhängig ist von der Höhe der entstehenden Steuer.
Es gibt keine Frist. Sie müssen den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis jedoch rechtzeitig vor der ersten Inbetriebnahme Ihres Steuerlagers beziehungsweise vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit als “registrierter Versender“ oder als “Steuervertreter eines Versandhändlers“ stellen.
Die Bearbeitungsdauer hängt von den konkreten Umständen jedes einzelnen Falles ab, insbesondere vom Ergebnis der Prüfung der tat-sächlichen Betriebsverhältnisse. Da die Zeitspannen hier stark variieren, kann keine einheitliche Bearbeitungsdauer angegeben werden
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Wenn Bier nachweislich versteuert wurde, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Erstattung, einen Erlass oder eine Vergütung der Biersteuer erhalten.
Wenn Sie unversteuertes Bier befördern wollen, benötigen Sie eine spezielle Erlaubnis sowie eine Registrierung zur Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem EMCS.
Wenn Sie Bier oder Biermischgetränke herstellen oder einführen, müssen Sie Biersteuer bezahlen.