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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 17:00 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kirchplatz 6
96114 Hirschaid
Postfach 1260
96112 Hirschaid