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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
16:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kaulberg 1
96158 Frensdorf
Kaulberg 1
96158 Frensdorf