Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Ansprechzeiten:
Montag von 8 bis 18 Uhr
Dienstag von 8 bis 12 Uhr
Mittwoch von 7:30 bis 12 Uhr,
Donnerstag von 7:30 bis 16 Uhr
Freitag von 7:30 bis 12 Uhr
Das Bürgerzentrum Süd kann nur aufgesucht werden, wenn Sie zuvor einen Termin online vereinbart haben. Dazu stellt die Behörde Montag bis Freitag, täglich etwa um 11 Uhr, auch Termine zur kurzfristigen Buchung zur Verfügung.
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
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90744 Fürth