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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Postfach 15 40
87555 Oberstdorf