Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 15:30 Uhrund
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
            Großkonreuth 24
            
            95695 Mähring
        
                Großkonreuth 24
                
                95695 Mähring