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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
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13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Ringstraße 29
84347 Pfarrkirchen
Postfach 1360
84343 Pfarrkirchen