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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 17:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Ludwigstr. 4
95126 Schwarzenbach a.d.Saale
Postfach 1155
95120 Schwarzenbach a.d.Saale