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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 Uhrund
14:00 Uhr - 16:30 UhrDas Einwohnermeldeamt ist zusätzlich für Sie geöffnet: Donnerstag: bis 18:00 Uhr Jeden letzten Samstag im Monat, nach telefonischer Terminvereinbarung, von 10:00 - 12:00 Uhr.
Marktplatz 26
97346 Iphofen
Postfach 120
97344 Iphofen