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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
13:00 Uhr - 18:00 UhrUm Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung!
Neue Straße 16
91459 Markt Erlbach
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