Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 16:00 Uhrund
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
            Vogelanger 2
            
            82319 Starnberg
        
                Postfach 1663
                
                82306 Starnberg