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Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
und
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Rathausplatz 1
83209 Prien a.Chiemsee
Postfach 1363
83203 Prien a.Chiemsee