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Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
und
15:00 Uhr - 17:00 Uhrund
15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth
Kirchplatz 6
89284 Pfaffenhofen a.d.Roth