Um ortsspezifische Informationen zu erhalten, wählen Sie bitte einen Ort:
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
und
13:30 Uhr - 17:00 Uhrund
13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Bahnhofplatz 3
87561 Oberstdorf
Postfach 15 40
87555 Oberstdorf