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Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Ansprechpartner - Stadt Rieneck

Bürgerbüro - Einwohnermeldeamt, Passamt, Tourismus, Amtsblatt, Fundbüro, Rentenanträge, Gewerbe

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