Logo Bayernportal

Wohnsitz; Anmeldung

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.

Ansprechpartner - Gemeinde Kirchroth

Sachgebiet 21 - Bürgerservice, Standes-/Meldeamt, Ordnungswesen

Anzahl: 3