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Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Postfach 1549
92406 Schwandorf