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Versammlung; Anzeige

Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.

Landratsamt Schwandorf

Sachgebiet 4.1 - Sicherheitsangelegenheiten und Gewerbewesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Mo
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Di
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Mi
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Do
08:00 Uhr - 15:30 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Hausanschrift

Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf

Postanschrift

Postfach 1549
92406 Schwandorf