Logo Bayernportal

Versammlung; Anzeige

Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.

Landratsamt Rottal-Inn

SG 31 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Verwaltungsvollzug

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Hausanschrift

Ringstr. 4-7
84347 Pfarrkirchen

Postanschrift

Postfach 1257
84342 Pfarrkirchen