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Versammlung; Anzeige

Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.

Stadt Rosenheim

321 - Ordnungs- und Gewerbewesen

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Allgemein

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr

Hausanschrift

Königstr. 15
83022 Rosenheim

Postanschrift

Postfach 1209
83013 Rosenheim