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Beschäftigten, die unter den besonderen Kündigungsschutz fallen, kann nur gekündigt werden, wenn das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zugestimmt hat.
Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.
Heßstr. 130
80797 München
80534 München