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Kündigungsschutz; Beantragung der Zustimmung zur Kündigung

Beschäftigten, die unter den besonderen Kündigungsschutz fallen, kann nur gekündigt  werden,  wenn das zuständige Gewerbeaufsichtsamt zugestimmt hat.

Regierung von Oberbayern

Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G12 – Jugendarbeitsschutz, Mutterschutz, Heimarbeiterschutz

Öffnungszeiten

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Allgemein

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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
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08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr
08:00 Uhr - 14:00 Uhr

Wegen der Außendiensttätigkeit der Mitarbeiter bitten wir für Besuche im Amt einen Termin zu vereinbaren.

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Heßstr. 130
80797 München

Postanschrift

80534 München